Ein bis zwei von tausend Kindern haben laut Statistik eine angeborene oder im Laufe der Geburt erworbene mittelgradige oder höhergradige Hörstörung. Wird sie nicht rechtzeitig erkannt, besteht die Gefahr, dass das Kind zeitlich stark verzögert oder gar nicht sprechen lernt. Es gibt jedoch Maßnahmen, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Hörstörung ist der Überbegriff für verschiedene Formen der Schwerhörigkeit. Diese kann in zwei Ausprägungen auftreten:
1. Schallleitungsschwerhörigkeit
Dabei handelt es sich um die häufigste Form im Kindesalter. Die Weiterleitung zum Innenohr ist beeinträchtigt, die Schallsignale kommen leiser an.
2. Schallempfindungsstörung
Sie hat ihren Ursprung im Innenohr, wo der Schall in der Schnecke in elektrische Signale umgewandelt wird. Bei der Schallempfindungsstörung werden die Schallsignale verändert wahrgenommen. Mehr als die Hälfte der Fälle hat eine genetische Ursache.
– Achten Sie auf die Reaktionen des Kindes auf Schall. Reagiert dieses gar nicht oder verzögert, kann dies ein Anzeichen für eine Hörstörung sein.
– Zur medizinischen Abklärung empfiehlt sich ein Hörscreening. Dies ist ein spezieller Hörtest, der bereits im Säuglingsalter möglich ist. Der Test kann in der Klinik oder beim Kinderarzt durchgeführt werden.
Maßnahmen bei Hörstörung
Wenn ein Kind taub oder schwerhörig ist, ist eine frühzeitige Behandlung entscheidend für die weitere Entwicklung. Neben technischen Hilfsmitteln (z.B. Hörgeräte) oder operativen Eingriffen können mit therapeutischen Maßnahmen gute Erfolge erzielt werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören Logopädie, gebärden- und PC-unterstütze Kommunikation sowie Hörfrühförderung. Therapeutische Maßnahmen zur Förderung der Hör- und Sprechfähigkeit gehören in den Ambulatorien der VKKJ bei entsprechender medizinischer Indikation zum Angebotsspektrum der VKKJ